Behandlungskosten
In Fällen, in denen die Lese- und Schreibprobleme auf einer Sprachentwicklungsstörung (z.B. phonologische Sprachverarbeitungsstörung, Störung der auditiven Verarbeitung und Wahrnehmung) beruhen, kann der behandelnde Arzt eine Verordnung für eine logopädische Behandlung ausstellen. In diesen Fällen besteht die Möglichkeit zur Abrechnung mit den Krankenkassen.
Wenn bei schweren Störungen vom Schulpsycho-logischen Dienst eine drohende seelische Behinderung, verursacht durch das Schulversagen und die damit verbundene starke emotionale Belastung des Kindes, festgestellt wurde, besteht die Möglichkeit, dass das Jugendamt nach §35a des Kinder- und Jugendhilfegesetzes die Kosten einer Therapie übernimmt.
Meine Praxis ist eine anerkannte Förderstelle des Jugendamtes der Stadt Aachen.
Wenn keine der beiden genannten Möglichkeiten zutrifft, müssen die Patienten bzw. ihre Familien die Kosten der Behandlung selbst übernehmen.
Fragen hierzu beantworte ich gerne in einem persönlichen Gespräch.